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Zusammenschluß mit Wittmund ?
Hohe Gastschulbeiträge erfordern Steuererhöhungen

Von 1970

A s e l. Die Ratsmitglieder der Gemeinde Asel diskutierten mit den Bürgern über einen eventuellen Anschluß an die Stadt Wittmund.

Bürgermeister Bennen konnte etwa 30 interessierte Mitglieder als Gäste begrüßen. Zur Gemeindereform führte er aus, daß die Stadt Wittmund bereits mehrfach Vertreter der umliegenden Gemeinden zu Kontaktgesprächen eingeladen hatte. Die Aussprache ergab, daß man bedauert, daß die Gemeinde ihre Selbständigkeit nicht erhalten kann. Es bietet sich in erster Linie der Anschluß an die Stadt Wittmund als Einheitsgemeinde an. Es sollen zunächst Verhandlungen mit der Stadt Wittmund aufgenommen werden, um vor einer gesetzlichen Regelung durch befriedigende Bedingungen eine gute Zusammenarbeit nach dem Anschluß zu erreichen.

Die einklassige Volksschule in Asel mußte auf Verlangen der Regierung aufgelöst werden. Die Eltern interessierten sich besonders dafür, wie ihre Kinder auf der gefährlichen B 210 zur Schule nach Wittmund kommen sollen. Der Gemeinderat teilte mit, daß ab Beginn des neuen Schuljahres täglich vier Schulbusse zwischen Vereinigung und Wittmund verkehren sollen. Die genauen Haltestellen und Abfahrzeiten werden noch bekannt gegeben.

Der stellvertretende Bürgermeister und Kassenverwalter Wedekämper sprach eingehend zur Finanzlage der Gemeinde. Im Dezember 1969 konnte nur ein ungenauer Haushaltsplan für das Jahr 1970 erstellt werden, da damals die Höhe des Anteils an der Einkommensteuer, die Schlüsselzuweisungen und die Kreisumlage, die Gastschulbeiträge und Schülerfahrkosten nicht zu übersehen waren. Die Entwicklung habe ergeben, daß jetzt der Haushalt mit etwa 6500 DM nicht ausgeglichen ist, bei dem geringen Etat der kleinen Gemeinde ein erheblicher Betrag (13 Prozent). Mehr als die Hälfte des Fehlbetrages liegt bei den hohen Gastschulbeiträgen. Ein Ausgleich könne nur vorgenommen werden, wenn man entweder alle beabsichtigten Maßnahmen, besonders den Ausbau der Hornumer Straße, zu dem der Landkreis entgegenkommender Weise einen Zuschuß von 2000 DM bewilligt hat, zurückstellt und den Rest des Fehlbetrages durch Anleihe deckt oder wenn man die Steuersätze rückwirkend vom 1. Januar 1970 an erheblich erhöht. Wedekämper führte hierzu aus, daß eine Steuererhöhung die klarste Regelung ist. Sie sei zu verantworten, weil die Gemeinde sehr niedrige Steuersätze hat und diese seit 1954 trotz erheblicher Steigerung der Preise und Löhne, sowie der Zunahme der Aufgaben der Gemeinde nicht erhöht hat. Ab 1971 ist eine wesentliche Erhöhung der Steuersätze auf jeden Fall erforderlich, da sich die Gastschulbeiträge weiter erheblich steigern. Nach längerer Aussprache war man sich darüber einig, von einer rückwirkenden Steuererhöhung abzusehen und wesentliche Maßnahmen zurückzustellen. Eine Steuererhöhung um etwa die Hälfte wird 1971 nicht zu umgehen sein. Wedekämper betonte ausdrücklich, daß diese Steuererhöhung nicht etwa durch die Misswirtschaft des Gemeinderates, sondern in erster Linie durch die hohen Schulkosten verursacht wird. In diesem Jahr muß die Gemeinde Gastschulbeiträge in dreifacher Höhe, im Jahr 1971 voraussichtlich in vierfacher Höhe de Satzes 1969 bezahlen.

 

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Stephan Janßen
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